Wer haftet bei Unfällen in der Sauna?

Ein Spa-Besuch ist eine gute Möglichkeit, sich zu entspannen und zu regenerieren. Keiner rechnen damit, danach im Krankenhaus zu landen. Obwohl in den Medien meist nicht über Ausrutsch- und Sturzunfälle berichtet wird, kommen sie dennoch vor. Die Kosten, die durch unvorhergesehene Zwischenfälle entstehen, können sich schnell summieren. Wenn nachgewiesen werden kann, dass Unachtsamkeit bei dem Vorfall eine Rolle gespielt hat, kann der Beklagte für den Schaden haftbar gemacht werden.
Wie sieht die Rechtslage bei Unfällen in der Sauna-Anlage aus?

Wie sieht die Rechtslage bei Unfällen in der Sauna-Anlage aus?

Ein Besuch in der Sauna ist für die meisten Menschen mit purer Entspannung verbunden: Schwitzen ist gesund, hält uns fit, bringt die Durchblutung in Schwung und sorgt für eine rosige Haut. Dennoch kommt es leider immer wieder zu Gesundheits- oder Körperschäden von Saunabesuchern. Die Gründe dafür können vielfältiger Natur sein: Rutscht man aus und verletzt sich oder verbrennt man sich durch einen unsachgemäßen Aufguss, stellt sich für den Saunabesucher nach dem ersten Schock die Frage, wer dafür verantwortlich ist – und wer haften muss.

Unfälle in der Sauna: Wer muss haften?

Die Frage, wer bei einem Unfall in der Sauna haften muss, lässt sich nicht so pauschal beantworten – denn hier kommt es immer auf den Einzelfall an. Grundsätzlich gilt, dass derjenige, welcher eine Gefahrenlage für Dritte schafft – wie zum Beispiel durch die Einrichtung einer Sauna-Anlage – in der allgemeinen Rechtspflicht steht, um für entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu sorgen. Das bedeutet: Er muss dafür sorgen, dass die Sauna sicher ist, um eine Schädigung Dritter so weit wie möglich zu vermeiden. Nun gibt es jedoch eine Reihe von möglichen Unfällen, die es nicht immer leicht machen, die Haftung zu bestimmen. Einige Beispiele aus der Praxis stellen wir Ihnen nachfolgend genauer vor.

Kreislaufzusammenbruch in der Sauna – kann der Betreiber dafür haftbar gemacht werden?

Immer wieder hört man von Menschen, die in der Hitze der Sauna Kreislaufprobleme haben. Kommt es zu einem ganzen Kreislaufzusammenbruch, kann dies durchaus schwere Folgen haben. Insbesondere für ältere Menschen kann dieser nämlich lebensbedrohlich sein, wenn sie dadurch Verbrennungen erleiden. Tatsächlich muss der Betreiber aber in einem solchen Fall nur bedingt haften. Ist die Sauna nämlich mit einem Notfallschalter ausgestattet und wird sie in regelmäßigen Zeiten kontrolliert, was auch protokolliert wird, kann er nicht dafür verantwortlich gemacht werden. Denn der Saunabesucher ist selbst für sein körperliches Wohlbefinden verantwortlich und entscheidet eben auch alleine, ob er die Sauna besuchen möchte oder nicht.

Sicherheitsstandards im Saunabereich – was grundsätzlich wichtig ist

Ganz egal, ob in Fitnessstudios, in Spas oder in Erlebnisbädern: Wenn irgendwo eine Sauna zur öffentlichen Nutzung angeboten wird, muss der Betreiber dafür sorgen, dass er die Sicherheitsstandards einhält. Dazu gehört zum Beispiel die Installation eines Notfallschalters und eines Brandschutzgitters sowie regelmäßige Kontrollen der Funktionalität aller Elemente. Der Deutsche Sauna-Bund e.V. empfiehlt hierfür Intervalle von einer halben Stunde – diese sind alleine schon aus medizinischem Interesse für die Besucher sehr wichtig.

Ausrutschen auf nassem Boden: Haftet der Betreiber der Sauna in diesem Fall?

Nicht selten ist der Boden in einer Sauna häufig feucht und rutschig. Hier müssen Gäste generell sehr vorsichtig sein und sich entsprechend umsichtig fortbewegen. Das bedeutet auch eine angepasste Gehweise. Allgemein stellt ein nasser Boden in der Sauna keine Vernachlässigung der sogenannten Verkehrssicherungspflicht dar. Nur dann, wenn eine Gefahr besteht, welche über den regulären Saunabetrieb hinausgeht, muss der Betreiber seine Gäste entsprechend umfassender schützen. Kommt es bei normalem Betrieb zu einem Sturz durch Ausrutschen, kann der Betreiber dafür nicht haftbar gemacht werden.

Unfälle durch den Saunaaufguss und die Rechtslage dazu

Der Ofen einer Sauna ist immer eine potenzielle Gefahrenquelle: Ein falsches Aufgussprodukt kann zur Freisetzung giftiger Dämpfe führen und im schlimmsten Fall lebensgefährlich werden. Immer wieder wird jedoch missachtet, wie wichtig die Vorsicht hier ist: Es kam in der Vergangenheit oft vor, dass Menschen leichtsinnige Aufgüsse – wie zum Beispiel mit hochprozentigem Alkohol – vornahmen und dieser dann direkt in die Atemwege gelangt. Im schlimmsten Fall kann eine auf diesem Wege herbeigeführte Vergiftung tödlich sein – und dafür haftet natürlich kein Saunabetreiber! Dennoch sind Betreiber einer Sauna immer dazu verpflichtet, ihren Betrieb so zu organisieren, dass ein Aufguss ausschließlich von geschulten Mitarbeitern bereitgestellt wird.

Woran lässt sich die Sicherheit eines Saunabetriebs erkennen?

Wer das erste Mal eine öffentliche Sauna besucht, sollte sich die Räumlichkeiten erst einmal in Ruhe ansehen und sich beim Personal nach Sicherheitsmaßnahmen erkundigen. Dazu zählen beispielsweise das Vorhandensein von Notrufknöpfen, die Art der Aufgüsse und auch die Kontrollintervalle. Auch Meinungen anderer Besucher, die sich meist leicht über das Internet einsehen lassen, können sehr hilfreich sein, ehe man eine Sauna besucht.

Zu guter Letzt ist es trotz allem noch immer das Wichtigste, sich klarzumachen, dass man beim Besuch in einer Sauna in gewisser Hinsicht auch für sich selbst verantwortlich ist. Fühlt man sich nicht fit oder leidet unter Kreislaufproblemen, ist dringend von einem Besuch in einer heißen Saunakabine abzuraten. Wer gesund ist, kann diese natürlich besuchen – allerdings so lange, wie man sich darin wohlfühlt. Im Durchschnitt sollte ein Saunagang nicht mehr als 15 bis 20 Minuten dauern. Danach ist es erst einmal Zeit, den Körper abzukühlen, ehe man – wenn man möchte – noch einen zweiten Saunagang unternimmt.

Fazit

Beachtet man diese Tipps und achtet bewusst auf eine sichere Nutzung der Sauna, muss man sich auch keine Gedanken machen und kann die Entspannung rundum genießen!

 

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  • Erste Hilfe in der Sauna. Ihre Heimsauna sollte auch über einen Erste-Hilfe-Kasten (bei Amazon) für Notfälle verfügen, damit Sie schnell und effektiv reagieren können. Hier sollten alle Utensilien aufbewahrt werden, die Sie zur Behandlung kleinerer Verletzungen und größerer Notfälle benötigen.
  • Kreislaufprobleme in der Sauna vermeiden. Es ist der Albtraum eines jeden Saunabesuchers: Das Gesicht wird ganz blass und man wird ohnmächtig. Schuld daran ist eine schlechte Durchblutung. Auch wenn diejenigen, die bereits an einem medizinischen Problem leiden, eher einen Rückschlag erleiden, ist jeder Mensch davon betroffen. Das richtige Erkennen der Anzeichen und Symptome ist entscheidend. Deshalb möchten wir Sie über die wichtigsten Regeln informieren. Darüber hinaus geben wir Ihnen einige Tipps, damit Ihr Saunabesuch ohne Probleme verläuft.
  • Kann Sauna krank machen. Das ist eine sehr gute Frage. Es ist ja allgemein bekannt, dass wohltuende Wärme viele positive Auswirkungen auf die Gesundheit hat. Tatsächlich fördert häufiges Schwitzen die Fitness, ebenso wie der Heiß-Kalt-Zyklus, der zur Kontrolle des Blutdrucks, des Immunsystems und der Venenprobleme beiträgt. All das ist auch richtig. Dennoch kann das eigentlich gesunde Vergnügen dem Körper schaden.

 

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