Sauna während der Krankschreibung: Was erlaubt ist und wann Vorsicht geboten ist
- Art der Krankheit: Ob man trotz Krankschreibung in die Sauna darf, hängt von der Krankheitsart ab. Bei Burnout kann es hilfreich sein, bei Herzproblemen oder Infektionen sollte man verzichten.
- Genesung im Fokus: Ein Saunabesuch sollte die Heilung nicht behindern. Bei Infektionskrankheiten besteht Ansteckungsgefahr, und der Arbeitgeber könnte die Krankschreibung infrage stellen.
- Rechtliche Sicht: Das Bundesarbeitsgericht stellt klar, dass Aktivitäten während der Krankschreibung erlaubt sind, solange sie die Genesung nicht beeinträchtigen, einschließlich Saunabesuchen.
Was ist erlaubt, trotz Krankmeldung?
Darf ich trotz Krankschreibung in die Sauna gehen? Während der Erkältungszeit leiden zahlreiche Arbeitgeber unter der Abwesenheit ihrer Arbeitnehmer. Die Letzteren stehen jedoch oft vor der kniffligen Frage, was sie während ihrer Genesungszeit unternehmen dürfen und was nicht. Anwälte und Ärzte vertreten die Auffassung, dass die jeweilige Art der Krankheit eine entscheidende Rolle spielt. Des Weiteren besteht keine Bettruhe, die sich auf einen Zeitraum von 24 Stunden erstreckt. In Abhängigkeit von der jeweiligen Krankheit dürfen Arbeitnehmer sogar in den Urlaub fahren, Sport treiben, saunieren oder weggehen.
Die Art der Krankheit entscheidet, welche Freizeitaktivitäten zulässig sind
Krankschreibungen sind eine Methode, um eine schnellstmögliche Verbesserung des Gesundheitszustandes zu erzielen. Somit dürfen Personen, die krankgeschrieben sind, alles machen, was ihrer Genesung guttut. Dennoch spielt die Art der Krankheit eine wichtige Rolle. Patienten, welche unter einem Burnout leiden, dürfen sogar in den Urlaub fahren. Somit spricht auch nichts gegen einen Saunabesuch. Eine Sauna wirkt sich in vielerlei Hinsicht positiv auf die Genesung aus. Sie stärkt das Immunsystem. Des Weiteren wirkt sie entspannend.
Die wohltuende Wärme wirkt Stress entgegen. In dieser Hinsicht trägt ein regelmäßiges Saunieren zu einer schnelleren Genesung bei. Patienten, die jedoch aufgrund eines hohen Blutdrucks oder Herzproblemen kurzzeitig krankgeschrieben sind, dürfen erst nach einer Rücksprache mit dem Arzt eine Sauna aufsuchen. In der Regel raten in solchen Fällen die Mediziner einem Saunieren ab. Diese könnten bei den genannten Fällen die Beschwerden verschlimmern. Deshalb sollten Herz- und Bluthochdruckpatienten während der Krankschreibung keine Sauna aufsuchen.
Der Saunabesuch darf die Genesung nicht behindern
Das Saunieren darf die Genesung keineswegs behindern. Personen, die aufgrund einer Erkältung, einer Infektionskrankheit oder eines Grippevirus krankgeschrieben sind, sollten lieber keine Sauna aufsuchen. Die Patienten sind zwar nicht bettlägerig, dennoch benötigen sie eine gewisse Ruhe. In der Wellnessoase namens Sauna können sie sich war hinlegen, allerdings beschleunigt die Hitze in diesem Fall keineswegs die Genesung. Ferner verbreiten die Erkälteten ihre Viren und Bakterien in der Sauna und stecken unfairerweise die anderen Besucher an. Deshalb sind Saunaliebhaber auf der sicheren Seite, wenn sie sich bei ihrem Arzt informieren.
Es wäre unangebracht, sich aufgrund von Kopfschmerzen oder Grippeviren krankschreiben zu lassen und dann neben dem Chef in der Sauna zu landen. Dieser könnte dann das Gefühl bekommen, sein Arbeitnehmer habe sich die Krankschreibung erschlichen. Besteht dieser Verdacht, hat der Arbeitgeber das Recht, eine Kündigung oder Abmahnung auszusprechen.
Saunabesuch trotz Krankschreibung sollte mit dem Arzt abgeklärt werden
Arbeitnehmer sind auf der sicheren Seite, wenn sie mit ihrem Arzt den Besuch einer Sauna abklären. Falls dieser, den Gang in die Wellnessoase erlaubt, spricht nichts gegen ein Saunieren. Außerdem sind krankgeschriebene Arbeitnehmer auf der sicheren Seite, wenn ihr Arzt sie beraten hat. Sie brauchen in diesem Fall weder eine Abmahnung noch eine Kündigung zu befürchten. Der Ratschlag des Gesundheitsexperten agiert als eine gewisse Absicherung. Somit entscheidet die Krankheit über die Möglichkeit eines Saunabesuches.
Urteile des Bundesarbeitsgerichts zu Aktivitäten von Arbeitnehmern während der Krankschreibung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in mehreren Entscheidungen die Rechte von Arbeitnehmern während ihrer Krankschreibung klargestellt. Im zentralen Urteil vom 12. Mai 2015 (Az. 5 AZR 415/14) wurde festgelegt, dass Arbeitnehmer trotz Krankschreibung grundsätzlich alle Tätigkeiten ausüben dürfen, die ihrer Genesung nicht schaden, einschließlich des Besuchs einer Sauna. Das Gericht betonte, dass eine Krankschreibung nicht zwangsläufig Bettruhe oder Bewegungseinschränkung bedeutet. Es obliegt dem Arbeitnehmer, zu entscheiden, welche Aktivitäten seiner Genesung dienlich sind, solange er seine Gesundheit nicht gefährdet.
In weiteren Urteilen hat das BAG diese Grundsatzentscheidung bekräftigt und erweitert:
- Urteil vom 21. Juni 2001 (Az. 5 AZR 271/00): Arbeitnehmer dürfen während einer Krankschreibung auch Urlaub machen.
- Urteil vom 24. Mai 2002 (Az. 5 AZR 395/01): Sportliche Aktivitäten sind während einer Krankschreibung erlaubt.
- Urteil vom 19. März 2008 (Az. 5 AZR 381/07): Arbeitnehmer dürfen während einer Krankschreibung auch Auto fahren.
Buchtipp: Nie mehr krank
Zugegeben, der Titel “Nie mehr krank” mag provokant klingen.
Aber sicher ist auch Ihnen schon aufgefallen, dass manche Menschen jeder Erkältung buchstäblich wie eine Festung trotzen, während andere sich jeden kursierenden Infekt einfangen. Ist eine Erkältung für manche von uns eine unausweichliche Folge, wenn nur genügend Viren und Bakterien unterwegs sind? Keineswegs! Wir müssen unserem Immunsystem nur das richtige Handwerkszeug und die passenden Mittel an die Hand geben, um den Viren und Bakterien ausreichend Paroli bieten zu können.
Es gibt eine ganze Reihe von einfachen und effektiven Tricks und Hilfsmitteln, um die körpereigenen Abwehrkräfte zu stärken und so ein sicheres Bollwerk gegen unangenehme Krankheiten zu schaffen. Wenn Sie die in diesem Buch genannten Maßnahmen beherzigen, erteilen Sie allen Erkältungen in erstaunlich kurzer Zeit eine klare Absage – und werden gleichzeitig fitter und leistungsfähiger und erleben ein völlig neues Körpergefühl und Wohlbefinden.
Als promovierter Pharmazeut berät und informiert der Autor seit zwei Jahrzehnten zahlreiche Kunden. Als unabhängiger Autor und Apotheker fühlt sich der Verfasser dieses Buches nur der Gesundheit und dem Wohlbefinden der Menschen verpflichtet.
Mehr zum Thema Sauna:
- Saunabaden mit Silikonimplantaten in der Brust. Hier sind die Fakten!
- Was ist eine Sauerstoffsauna und welche positiven Eigenschaften hat diese Sauna?
- Sauna stärkt das Immunsystem. Unsere Tipps zur Abhärtung.
- Darf ich während der Menstruation in die Sauna? An den Tagen sicher in die Sauna gehen.
- Mit Neurodermitis in die Sauna – Das kommt darauf an!